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Arbeitsmedizinische Betreuung

Damit Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und sicher arbeiten können, müssen Sie mögliche Gefährdungen an deren Arbeitsplätzen frühzeitig erkennen, um rechzeitig gegensteuern zu können. Dabei unterstützt Sie das Arbeitsmedizinische Präventionszentrum in Erfurt.

Der Gesetzgeber hat lediglich den Rahmen definiert, um präventiven Schutz und Sicherheit im Unternehmen zu erreichen. Grundlagen hierfür sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

Unsere Beratungen und Angebote beschränken sich nicht auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß, sondern reichen weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Wir helfen Ihnen, aktiv die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu fördern.

Gesundheitsgefährdungen aufdecken

Wir unterstützen und beraten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung einschließlich der Beurteilung psychischer Belastungen sowie bei der Umsetzung von Arbeitsschutzvorschriften. Dies erreichen wir durch eine betriebsspezifische arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung.

 

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Mit dem Angebot der arbeitsmedizinischen Vorsorge helfen wir, arbeitsbedingte Erkrankungen und Berufskrankheiten frühzeitig zu erkennen und zu verhüten. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist es, den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit zu sichern und die Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes zu gewährleisten.

In diesem Rahmen erfolgen beispielsweise Beratungen zur Arbeitsorganisation, zur Arbeitsergonomie, zu betrieblichen Hygiene, zu persönlichen Schutzausrüstungen oder zur Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb. Wir leisten Unterstützung bei der Erstellung notwendiger Betriebsanweisungen für den Umgang mit Arbeitsmitteln und unterstützen bei der Unterweisung der Mitarbeiter.

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Reibungslose Betriebsabläufe und motivierte Beschäftigte wünscht sich jedes Unternehmen. Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz sind dafür die Voraussetzungen. Sollten Mitarbeiter dennoch mal länger als 6 Wochen arbeitsunfähig sein, ist auf der Grundlage des IX. Sozialgesetzbuches ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Wir beraten die Unternehmen aus arbeitsmedizinischer Sicht über Möglichkeiten der Wiedereingliederung von Beschäftigten.